Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember darf das nachstehende Gewässer ohneEintrag in die Tagesliste befischt werden.Die Köderwahl ist frei. Der Aalfang ist gestattet.
Sonstige Gewässer
Von Zusammenfluss Haßlach - Rodach flussabwärtsbis zur Grenze unterhalb der Zollmühle in Neuses(siehe Grenztafel).
Zusammenfluss Haßlach - Rodach
Rodach bei Neuses an der Zollmühle
Bitte geben sie an der Rodach oberhalb des Wehres bei Neues am Altarm besondere Vorsicht, da sich dort Bieber niedergelassen haben.